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ALLGEMEINE GESCHÄFTS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER ÖLBINDEMITTEL PAMMER GMBH


1. Sämtliche Preise verstehen sich ausdrücklich "ab Werk A-5144 St. Georgen am Fillmannsbach" (EXW) gemäß Incoterms, Stand 1976, außer der Nettoeinkaufswert erreicht eine gewisse Höhe, welche in der aktuellen Preisliste, Angebote und Preisbestätigungen aufscheint. Die Kosten der Verpackung trägt die Fa. Pammer. Sämtliche im Umlauf gebrachte Verpackung ist von Fa. Pammer zur Gänze entpflichtet. Angebote gelten vorbehaltlich des endgültigen Vertragsabschlusses nur nach schriftlicher Auftragsbestätigung.

2. Der Käufer verpflichtet sich, in seiner Bestellung Art und Menge sowie den gewünschten Liefertermin unmissverständlich zu präzisieren. Wenn als Lieferbedingung "ab Werk" vereinbart ist, gilt der Liefertermin als erfüllt, wenn der Verkäufer die bestellte Ware in seinem Werk spätestens am letzten Tag der vereinbarten Lieferzeit dem Käufer bzw. dem von diesem beauftragten Spediteur oder Frachtführer zur Verfügung stellt.

3. Höhere Gewalt, wie z. B. Krieg, Streik, Feuer, Betriebsstillegung, Betriebsstörungen, Transportschwierigkeiten, Probleme bei den Verarbeitungsvorgängen und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen berechtigen den Verkäufer, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung entsprechend zu verlängern.

4. Der Verkäufer wird sich bemühen, die zugesagten Liefertermine pünktlich zu erfüllen. Aus einer etwaigen, verspäteten Lieferung kann der Käufer jedoch nicht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag in Anspruch nehmen bzw. werden vom Verkäufer keine Verzugsstrafen oder sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lieferung anerkannt.

5. Auf Grund Lieferbedingung "ab Werk" hat der Käufer für den Versand bzw. den Transport der Ware selbst zu sorgen bzw. dem Verkäufer entsprechende Anweisungen zu geben. Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe der Sendung beim Verkäufer. Der Versand der Liefergegenstände erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung und beliebige Versandart vereinbart sind. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gehen Verladung und Versand der Liefergegenstände auf Rechnung des Bestellers. Im Falle von Beschädigungen während des Transportes obliegt die Reklamation gegenüber dem Beförderer dem Besteller, dem empfohlen wird, die sofortige amtliche Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.

6. Ausdrücklich festgestellt wird, dass es sich bei den Waren des Verkäufers um Natur- u. Kunstgummimischungen handelt und daher hinsichtlich Farbton geringe Schwankungen auftreten können, was jedoch die geforderten Eigenschaften in keiner Weise beeinflußt. Abweichungen in dieser Hinsicht werden vom Käufer ausdrücklich in Kauf genommen, und zwar auch dann, wenn die Lieferung nach vorgelegten Durchschnittsmustern zu erfolgen hat.

7. Beanstandungen finden nur dann Berücksichtigung, wenn sie bereits bei Übernahme im Werk des Verkäufers oder unmittelbar nach Warenerhalt schriftlich oder mündlich (gegen Bestätigung) vorgebracht werden. Nachträgliche Beanstandungen können vom Verkäufer nicht anerkannt werden.

8. Die Rechnungen sind jedoch ungeachtet etwaiger Beanstandungen innerhalb 30 Tage ab Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird Skonto in der Höhe von 2% gewährt. Bei anderen, vereinbarten Zahlungsbedingungen richten sich die Fälligkeiten nach diesen. Bei Überschreiten des Zahlungszieles ist der Verkäufer berechtigt, bankmäßige Verzugszinsen zu berechnen. Bei Zahlung mittels Wechsel hat der Käufer sämtliche damit zusammenhängende Spesen und sonstige Aufwendungen zu bezahlen, jedoch bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, den Wechsel vor Verfall ohne Rückvergütung der Spesen zurückzugeben und die offene Forderung geltend zu machen.

9. Der Käufer anerkennt ausdrücklich, dass der erweiterte Eigentumsvorbehalt für alle Lieferungen des Verkäufers als vereinbart gilt. Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt etwaiger Zinsen und Spesen das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt bei Zahlung mittels Wechsel oder Scheck bis zu deren vollständigen Einlösung bestehen.

10. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge ist der Verkäufer nicht verpflichtet, weitere Lieferungen an den Käufer auszuführen. Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, vor Auslieferung von weiteren Bestellungen Bezahlung vor Lieferung der Ware zu erlangen.

11. Sollten mittels Schriftverkehr oder mündlichen Absprachen von diesen allgemeinen Geschäfts,- Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Regelungen getroffen werden, so haben diese nur dann und insoweit Gültigkeit, als sie vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt werden.

12. Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung gilt A-5144 St. Georgen a. F.. Für alle Streitigkeiten aus diesen Geschäftsfällen wird zwischen Verkäufer und Käufer ungeachtet der Höhe des Streitwertes die ausschließliche sachliche und örtliche Zuständigkeit des Landesgerichts Ried im Innkreis als Wahlgerichtsstand gemäß § 106 JN vereinbart, wobei österreichisches Recht zur Anwendung gelangen hat.

13. Durch die Neufassung der vorliegenden Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen werden alle bisherigen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers ersetzt.
 

Ölbindemittel Pammer GmbH
Angern 3, A-5144 St. Georgen am Fillmannsbach
Stand 2017